Teilnahmebedingungen
Wanderordnung
Diese Wanderordnung gilt für alle Veranstaltungen der SGV-Abteilung, für Mitglieder und Gäste.
1.Veranstalter: ist der SGV. Die jeweils angegebenen Leiter / Wanderführer sind mit der Durchführung beauftragt. Sie sind Vermittler zwischen Leistungserbringer und Teilnehmer.
2. Haftung: Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Mitglieder des SGV besteht eine kombinierte Haftpflicht- und Unfallversicherung.
Der Leiter ist durch den SGV von einer Haftung, soweit gesetzlich zulässig, freigestellt.Der SGV haftet nicht für mangelhafte Leistungen von Drittanbietern.
Der Leiter ist berechtigt, auch noch am Treffpunkt kurzfristig eine Veranstaltung abzusagen, wenn die aktuelle Sicherheitslage dies erfordert.
Es wird vorausgesetzt, dass die Teilnehmer mit Kleidung, Schuhwerk, Gepäck, Erste-Hilfe-Set und persönlichen Medikamenten zweckmäßig ausgerüstet sind, um weder sich noch andere zu gefährden. Bei Zweifel über die körperliche Eignung kümmert sich jeder Teilnehmer selbst um die ärztliche Unbedenklichkeit.
3. Anreise: Bei Reisen mit Charterbussen besteht kein Anspruch auf Reservierung bestimmter Sitzplätze.
Bei Veranstaltungen mit „Pkw-Anreise“ ist die Hin- und Rückfahrt nicht Teil der versicherten Wanderung / Veranstaltung. Diese Fahrten sind aber durch die private Kfz-Haftpflicht-Versicherung versichert. Die Mitnahme und Mitfahrt von Teilnehmern ist jedoch freiwillig.
Umsichtige und sichere Fahrweise wird vorausgesetzt.
4. Fahrtkosten:
Sofern private Pkw benutzt werden, erfolgt eine Fahrkostenbeteiligung auf freiwilliger Basis.
5. Besondere Hinweise:
Wenn ein Teilnehmer ganz oder vorübergehend die Veranstaltung verlassen will, muss er sich beim Leiter (Wanderführer) abmelden. Sein weiteres Handeln ist dann seine private Angelegenheit. (Kein Versicherungsschutz durch den SGV)
Es ist selbstverständlich, dass die Teilnehmer an den SGV - Veranstaltungen die Sitten, Bräuche, Gesetze sowie die Erfordernisse des Natur- und Umweltschutzes beachten.
Teilnehmer, die durch ihr Verhalten oder durch mangelhafte Ausrüstung die Sicherheit gefährden oder die Gruppengemeinschaft stören, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden.
Kinder können nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Die Mitnahme von Hunden ist nach vorheriger Vereinbarung möglich, sie sind dann an der Leine zu führen.
Nur wer ein Fahrrad sicher und den Verkehrsregeln entsprechend führen kann, sollte sich an Radwanderungen beteiligen. Es besteht Helmpflicht. Reparaturwerkzeug ist mitzuführen.
Eine Gruppenveranstaltung verschafft Harmonie und Freude, wenn die Teilnehmer sich gegenseitig als Partner achten. Beobachtungen und Anregungen teilen Sie bitte dem Leiter mit.
Entsprechen einzelne Punkte der Wanderordnung nicht / oder nicht mehr dem geltenden Recht, so ist deshalb nicht gleichzeitig die gesamte Wanderordnung ungültig.
Stand: Mai 2023